Allgemeine hautärztliche Leistungen
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Berufskrankheiten
Sonnenschutz für Berufstätige: Ihre Hautgesundheit im Fokus
Viele Berufstätige arbeiten im Freien und sind dadurch nicht nur in ihrer Freizeit, sondern auch während der Arbeit der Sonnenstrahlung ausgesetzt. Diese sogenannte UV-Strahlung kann langfristig zu Hautschäden führen.
Die Wissenschaft hat erkannt, dass bestimmte Hautkrebserkrankungen durch langjährige UV-Strahlung auch arbeitsbedingt verursacht werden können. Seit dem 01.01.2015 ist daher eine neue Berufskrankheit in die Berufskrankheitenliste aufgenommen worden.
Was bedeutet das für Sie?
Aktinische Keratosen: Diese Vorstufen des Plattenepithelkarzinoms gelten bereits als kanzeröse Veränderungen und sind weit verbreitet. Erreichen sie ein bestimmtes Ausmaß, können sie als Berufskrankheit anerkannt werden. Plattenepithelkarzinom: Auch diese Form des Hautkrebses kann als Berufskrankheit anerkannt werden.
Was sollten Sie tun?
Bei auffälligen Hautveränderungen empfehlen wir Ihnen von uns beraten bzw. untersuchen zu lassen. Sollte eine Hautkrebserkrankung diagnostiziert werden und der Verdacht bestehen, dass diese arbeitsbedingt verursacht ist, wird der Arzt die Erkrankung an den zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Bei Anerkennung als Berufskrankheit übernimmt die Unfallversicherung alle weiteren Leistungen.
Ihre Hautgesundheit liegt uns am Herzen. Schützen Sie sich und lassen Sie sich regelmäßig untersuchen!